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Der Projektträger empfiehlt, den Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der ESF-Querschnittsziele: „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ stärker als bisher in den Anträgen bzw. Skizzen zu berücksichtigen. Es soll dabei auch beschrieben werden, wie diese Ziele in der Unternehmenskultur der geplanten Start-ups verankert werden. Der Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung sollte qualitativ und quantitativ beschrieben werden.